Der Langenargener Bürger | 23.01.2024
Der Langenargener Bürger hat alle drei Monate einmalig für drei Minuten die Erlaubnis, bei der sog Bürgerfragestunde eine Frage zu stellen, ( es wird als monatlich ein Minute zugestanden) .
Auf diese gnadenvolle fehlende Wertschätzung können wir zukünftig verzichten.