Eine absurde neue Parkregel der Taskforce Verkehr | 22.11.2025
Wer als Nichtanwohner in eine Stichstrasse des Bleichwegquartiers einfährt und länger als 3 Minuten stehen bleibt, gilt nach Ablauf von 3 Minuten als ein kostenpflichtiger Falschparker.
Wer als Nichtanwohner in eine Stichstrasse des Bleichwegquartiers einfährt und länger als 3 Minuten stehen bleibt, gilt nach Ablauf von 3 Minuten als ein kostenpflichtiger Falschparker.